„Mein Bruder und ich wurden in unserem Elternhaus im humanistischen Sinne erzogen, Hilfsbereitschaft wurde uns Kindern vorgelebt. Bereits seit Jahrzehnten spendeten wir an verschiedene Organisationen, auch bei nationalen und internationalen Katastrophen. Da mein Bruder und ich keine eigenen Kinder haben, war von uns vereinbart worden, dass ein Teil unseres Nachlasses der Allgemeinheit zugutekommen sollte.
Nach dem unerwarteten Tod meines Bruders kam für mich nun die Frage: Wie kann ich in seinem Sinne das Geld verwenden? Von der Zentrale der Stiftungen in Berlin ließ ich mir eine Übersicht über Stiftungen auf medizinischem Gebiet zukommen.
Später erfuhr ich von einem Mitarbeiter der Sparkasse von der Möglichkeit, mich über eine Zustiftung an der neu gegründeten Stiftergemeinschaft der Sparkasse Leipzig zu beteiligen. Frau Nüdling erläuterte mir alles ganz genau.
Vom Erbe meines Bruders (er war Arzt) habe ich dann das Geld in diese Stiftung überwiesen und unseren eigenen Stiftungsfonds, der unser beider Namen trägt, gegründet. Nach meinem Tod, so habe ich testamentarisch geregelt, fließt nach Abzug von einigen Vermächtnissen, der Rest meines Vermögens in unseren Stiftungsfonds.“